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17.11.2023
Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jene Personen, die diesen gleichgestellt sind, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Für einen Ein-Personen-Haushalt gibt es eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro
- sowie bei Mehrpersonen-Haushalten von 50.000 Euro pro Jahr.
Die Förderung richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Es hinaus sind alle Heizformen erfasst und auch jede Wohnform – egal ob Miete oder Eigenheim.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen.
Der Zuschuss beträgt
- für die erste Person im Haushalt € 150,00
- und für jede weitere Person € 50,00.
Antragstellung
Eine Antragstellung ist von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 per Telefon oder online auf derWebsite des Landes NÖ möglich:
- Online-Antrag: https://www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html
- Hotline: 02742 9005 15970. Hier können Sie die Zusendung des Formulars per Post beantragen.