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17.11.2023

Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie jene Personen, die diesen gleichgestellt sind, mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.


  • Für einen Ein-Personen-Haushalt gibt es eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro
  • sowie bei Mehrpersonen-Haushalten von 50.000 Euro pro Jahr.


Die Förderung richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Es hinaus sind alle Heizformen erfasst und auch jede Wohnform – egal ob Miete oder Eigenheim.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe ist von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen.


Der Zuschuss beträgt

  • für die erste Person im Haushalt € 150,00
  • und für jede weitere Person € 50,00.

Antragstellung

Eine Antragstellung ist von 23. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 per Telefon oder online auf derWebsite des Landes NÖ möglich: