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18.08.2023

NÖ Schulstartgeld 2023/24: Jetzt beantragen

Voraussetzungen für den Erhalt

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ,
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin oder des Lehrlings in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Volksschule, Mittelschule, AHS, HAK, HTL, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie.


Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe. Der Antrag kann unabhängig vom Schulstartgeld des Bundes, welches automatisch mit der Familienbeihilfe im August 2023 ausbezahlt wird, beantragt werden.


Volljährige Schüler und volljährige Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in NÖ haben, können den Antrag selbstständig stellen.


Eine Antragstellung ist pro Schüler oder Schülerin bzw. Lehrling im Antragszeitraum von 16.08.2023 bis 02.02.2024 nur einmal möglich.

Abteilung Schulen, Amt der NÖ Landesregierung,

Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten

Tel: 02742/9005-46346

Ab sofort kann das NÖ Schulstartgeld 2023/24 in Höhe von € 100,00 pro Schüler und Schülerin bzw. Lehrling beantragt werden: https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html