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02.09.2023

Förderung für Kinder und Jugendliche, Vereine, Notlagen und betreffend COVID-19 Aufwendungen und Schäden

Auszug der Förderkategorien:

  • Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung
  • Personen mit Long-COVID-Folgen
  • Kosten für die Behandlung psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind
  • Rückzahlung von Strafen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind
  • Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind
  • Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
  • Nachhilfe von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrlingen
  • Notlagen aufgrund COVID-19 Pandemie und deren Folgen
  • Vereine für Kinder und Jugendliche

 

Antragstellung

  • Der Antrag kann bis 28.2.2025 gestellt werden, die Antragstellung ist ausschließlich online möglich unter:
  • Weitere Informationen:

Amt der NÖ Landesregierung

Abteilung Landeskliniken und Landesbetreuungszentren

Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten

Hotline: 02742/9005-46877

Im NÖ COVID-Hilfsfonds können Förderungen für Kinder und Jugendliche, für Vereine und persönliche Notlagen bis zu COVID-19 Aufwendungen und Schäden beantragt werden. Die Antragstellung läuft bereits und ist bis 28.2.2025 möglich unter: