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02.09.2023
Förderung für Kinder und Jugendliche, Vereine, Notlagen und betreffend COVID-19 Aufwendungen und Schäden
Auszug der Förderkategorien:
- Impfbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit einer COVID-19 Impfung
- Personen mit Long-COVID-Folgen
- Kosten für die Behandlung psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind
- Rückzahlung von Strafen, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind
- Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aufgetreten sind
- Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche
- Nachhilfe von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrlingen
- Notlagen aufgrund COVID-19 Pandemie und deren Folgen
- Vereine für Kinder und Jugendliche
Antragstellung
- Der Antrag kann bis 28.2.2025 gestellt werden, die Antragstellung ist ausschließlich online möglich unter:
- Weitere Informationen:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskliniken und Landesbetreuungszentren
Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten
E-Mail: coronafonds@noel.gv.at
Hotline: 02742/9005-46877
Im NÖ COVID-Hilfsfonds können Förderungen für Kinder und Jugendliche, für Vereine und persönliche Notlagen bis zu COVID-19 Aufwendungen und Schäden beantragt werden. Die Antragstellung läuft bereits und ist bis 28.2.2025 möglich unter: